PSA-Prüfung (Persönliche Schutzausrüstung)
Sind in Ihrem Unternehmen Schutzausrüstungen wie z. B. Auffangsysteme oder Rettungsgurte in Gebrauch? Dann sind Sie als Geschäftsführer dazu verpflichtet, diese gemäß BGR 198 und 199 mindestens einmal jährlich prüfen zu lassen.
Wir lassen Sie und Ihre Mitarbeiter nicht hängen - und bieten Ihnen die regelmäßige Überprüfung Ihrer Ausrüstung und Übernahme der für Sie notwendigen Dokumentation durch unseren zugelassenen Sachkundigen nach BGG 906.
So minimieren Sie das Risiko für Ihre Mitarbeiter und sind für diesen Bereich aus einer persönlichen Haftung entbunden.

